Unsere Kommpower-Stromtarife:
Preise ab 1.1.2023
| Haushalt I | Haushalt II |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 43,35 Cent | 41,35 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 10,83 € | 14,17 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
| mobil plus |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 37,00 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 13,75 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
| Wärmestrom Eintarifzähler | Wärmestrom Zweitarifzähler |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 29,95 Cent | 29,95 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 11,33 € | 13,17 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif Wärmestrom:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
Preise ab 1.7.2022
| Haushalt I | Haushalt II |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 26,52 Cent | 25,12 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 7,10 € | 11,30 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II.
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
| mobil plus |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 22,52 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 11,42 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II.
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
| Wärmestrom Eintarifzähler | Wärmestrom Zweitarifzähler |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 14,92 Cent | 14,92 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 9,50 € | 11,00 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif Wärmestrom:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde).Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
Preise ab 1.1.2021
| Haushalt I | Haushalt II |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 30,95 Cent | 29,55 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 7,10 € | 11,30 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab 1.1.2021. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), sowie die Belastungen aus dem EEG und der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II.
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
| mobil plus |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 26,95 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 11,42 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab 1.1.2021. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), sowie die Belastungen aus dem EEG und der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
| Wärmestrom Eintarifzähler | Wärmestrom Zweitarifzähler |
Verbrauchspreis je kWh 1 | 19,35 Cent | 19,35 Cent |
Grundpreis 1 im Monat | 9,50 € | 11,00 € |
Kündigung | 1 Monat zum Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
1Erläuterung zum Tarif Wärmestrom:
Alle Preise gelten ab 1.1.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), sowie die Belastungen aus dem EEG und der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
Für Gewerbetreibende werden Sondertarife angeboten
- Bei Fragen bitte direkt bei den SWF nachfragen : 06897 / 8100-23