Als Teil der Kooperation mit weiteren saarländischen Stadt- und Gemeindewerken sowie der Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH bieten wir Ihnen unter dem Dach der gemeinsamen regionalen Strommarke kommpower ein attraktives Stromprodukt.
Für Sie als Kunde lohnt sich unsere Partnerschaft. Denn der gemeinsame Stromeinkauf führt für Sie zu einem günstigen Preis.
Alle Preise gelten ab dem 1.5.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
mobil plus
Verbrauchspreis je kWh 1
35,98 Cent
Grundpreis 1 im Monat
20,42 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab dem 1.5.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
Preise ab 1.1.2024
Haushalt I
Haushalt II
Verbrauchspreis je kWh 1
39,84 Cent
37,84 Cent
Grundpreis 1 im Monat
10,83 €
14,17 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
mobil plus
Verbrauchspreis je kWh 1
35,98 Cent
Grundpreis 1 im Monat
13,75 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
Preise ab 1.1.2023
Haushalt I
Haushalt II
Verbrauchspreis je kWh 1
43,35 Cent
41,35 Cent
Grundpreis 1 im Monat
10,83 €
14,17 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
mobil plus
Verbrauchspreis je kWh 1
37,00 Cent
Grundpreis 1 im Monat
13,75 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
Wärmestrom Eintarifzähler
Wärmestrom Zweitarifzähler
Verbrauchspreis je kWh 1
29,95 Cent
29,95 Cent
Grundpreis 1 im Monat
11,33 €
13,17 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif Wärmestrom:
Alle Preise gelten ab dem 1.1.2023. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, veröffentlicht auf unserer Website.
Preise ab 1.7.2022
Haushalt I
Haushalt II
Verbrauchspreis je kWh 1
26,52 Cent
25,12 Cent
Grundpreis 1 im Monat
7,10 €
11,30 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Haushaltstarif I und II:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II.
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
mobil plus
Verbrauchspreis je kWh 1
22,52 Cent
Grundpreis 1 im Monat
11,42 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif mobil plus:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Es gelten die Preisanpassungsrechte nach Ziffer 6. unserer beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Verbrauch zum Besttarif der beiden Tarife Haushalt I und II.
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
Wärmestrom Eintarifzähler
Wärmestrom Zweitarifzähler
Verbrauchspreis je kWh 1
14,92 Cent
14,92 Cent
Grundpreis 1 im Monat
9,50 €
11,00 €
Kündigung
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
1Erläuterung zum Tarif Wärmestrom:
Alle Preise gelten ab 1.7.2022. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 Abschalt-VO. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde).
Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
Für Gewerbetreibende werden Sondertarife angeboten
- Bei Fragen bitte direkt bei den SWF nachfragen : 06897 / 8100-23